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Erfurter Stadtschreiber 2026

Deutsch­spra­chige bzw. deutsch schrei­bende Autorin­nen und Autoren, die bereits eine schrift­stel­le­ri­sche oder umfäng­li­che jour­na­li­sti­sche Ver­öf­fent­li­chung vor­wei­sen kön­nen, sind ein­ge­la­den, sich um das Sti­pen­dium des »Erfur­ter Stadt­schrei­bers 2026« zu bewer­ben. Ziel des Amtes des Erfur­ter Stadt­schrei­bers ist es, einen Autor/eine Autorin zu för­dern und zu ehren, der/die deutsch­spra­chige Lite­ra­tur im deutsch­spra­chi­gen Raum pflegt, diese beein­flusst und mit Per­sön­lich­keit berei­chern und prä­gen möchte.

Die Stadtschreiberin/ der Stadt­schrei­ber sollte am kul­tu­rel­len Leben der Stadt Erfurt teil­neh­men und mit ihrem/seinem Schaf­fen die The­men der Gegen­wart auf­grei­fen und reflektieren.

Lite­ra­ri­sche Gat­tun­gen sind nicht vor­ge­ge­ben. Die lite­ra­ri­schen Annä­he­run­gen an die Stadt sol­len in einem Inter­net-Blog in Form eines lite­ra­ri­schen Tages­buchs und einer wöchent­li­chen Kolumne in der Erfur­ter Tages­presse doku­men­tiert werden.

 

Preis

Der von der Lan­des­haupt­stadt gestif­tete Preis, der die Bezeich­nung »Erfur­ter Stadt­schrei­ber-Lite­ra­tur­preis« trägt, wird seit 2002 alle drei Jahre öffent­lich aus­ge­schrie­ben. Das Amt selbst wird jeweils im Jahr der Titel­ver­lei­hung vom 01. April bis zum 31. Juli besetzt. Der Preis wird in Form des sym­bo­li­schen Titels durch eine Urkunde und ein monat­li­ches Sti­pen­dium in Höhe von 1.250,00 Euro ver­ge­ben. Für die Erstel­lung des lite­ra­ri­schen Tage­buchs erhält die Stadtschreiberin/ der Stadt­schrei­ber eine zusätz­li­che ein­ma­lige Zah­lung von 250,00 Euro. Außer­dem steht für die Zeit des Amtes der Stadtschreiberin/ dem Stadt­schrei­ber eine Woh­nung inmit­ten der Erfur­ter Alt­stadt zur Ver­fü­gung, ver­bun­den mit dem Wunsch, Erfurt für die Zeit des Amtes als Wohn­sitz zu wählen.

 

Wei­tere Infor­ma­tio­nen sind unter www.erfurt.de/stadtschreiber ersichtlich.

 

Aus­wahl

Die Ent­schei­dung der Jury wird bis zum 30. Novem­ber 2025 getroffen.

 

Bewer­bung

Autorin­nen und Autoren die sich bewer­ben möch­ten, soll­ten min­de­stens eine selb­stän­dige Publi­ka­tion vor­wei­sen kön­nen. Gebe­ten wird um eine Bewer­bung inkl. einer unver­öf­fent­lich­ten Text­probe (max. 20 A4-Sei­ten), eines Lebens­lauf sowie einer Biblio­gra­phie. Die Bewer­bun­gen sind aus­schließ­lich per Mail an: stadtschreiber@erfurt.de in der Kul­tur­di­rek­tion Erfurt einzureichen.

 

Ein­sen­de­schluss ist der 31.8.2025.

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