Das Thüringer Literaturstipendium »Harald Gerlach« wird von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen im Rahmen der Autorenförderung vergeben. Es richtet sich an Autorinnen und Autoren, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Das Stipendium wird für ein Jahr vergeben und ist mit maximal 12.000,00 € dotiert.
Die Voraussetzungen sind:
• Ein literarisch hochrangiges Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
• Das Projekt lässt sich einer der Kategorien Prosa, Lyrik oder Dramatik zuordnen.
• Der (erste) Wohnsitz des/r Autors/in ist Thüringen oder der Geburtsort liegt in Thüringen oder das Projekt hat einen deutlichen Thüringenbezug.
Das Stipendium beinhaltet:
• Eine maximale Förderhöhe von 1.000 € pro Monat.
• Eine maximale Förderdauer von einem Jahr.
• Das Stipendium ist nicht teilbar.
Das Stipendium wird nach folgendem Verfahren vergeben:
• Eine Altersgrenze wird nicht festgelegt.
• Am Anfang ihrer Autorenschaft stehende Autor/innen werden bevorzugt.
• Das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen entscheidet als unabhängige Jury über die Vergabe des Stipendiums.
• Das Stipendium unterliegt einem Bewerbungsverfahren.
• Der/die Bewerber/in muss mindestens eine Buchveröffentlichung vorweisen.
• Bewerbungen sind bis zum 1. Oktober eines Jahres ausschließlich per Online-Formular https://www.kulturstiftung-thueringen.de/foerderung/online-antraege/literaturstipendium-harald-gerlach an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu richten.
Förderantrag auf der Website der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen