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Das Thü­rin­ger Lite­ra­tur­sti­pen­dium »Harald Ger­lach« wird von der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen im Rah­men der Autoren­för­de­rung ver­ge­ben. Es rich­tet sich an Autorin­nen und Autoren, denen die Mög­lich­keit gege­ben wer­den soll, über einen län­ge­ren Zeit­raum inten­siv an einem aktu­el­len Vor­ha­ben zu arbei­ten. Das Sti­pen­dium wird für ein Jahr ver­ge­ben und ist mit maxi­mal 12.000,00 € dotiert.

Die Vor­aus­set­zun­gen sind:

• Ein lite­ra­risch hoch­ran­gi­ges Pro­jekt, des­sen Texte noch unver­öf­fent­licht sind.
• Das Pro­jekt lässt sich einer der Kate­go­rien Prosa, Lyrik oder Dra­ma­tik zuordnen.
• Der (erste) Wohn­sitz des/r Autors/in ist Thü­rin­gen oder der Geburts­ort liegt in Thü­rin­gen oder das Pro­jekt hat einen deut­li­chen Thüringenbezug.

Das Sti­pen­dium beinhaltet:

• Eine maxi­male För­der­höhe von 1.000 € pro Monat.
• Eine maxi­male För­der­dauer von einem Jahr.
• Das Sti­pen­dium ist nicht teilbar.

Das Sti­pen­dium wird nach fol­gen­dem Ver­fah­ren vergeben:

• Eine Alters­grenze wird nicht festgelegt.
• Am Anfang ihrer Autoren­schaft ste­hende Autor/innen wer­den bevorzugt.
• Das Kura­to­rium der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen ent­schei­det als unab­hän­gige Jury über die Ver­gabe des Stipendiums.
• Das Sti­pen­dium unter­liegt einem Bewerbungsverfahren.
• Der/die Bewerber/in muss min­de­stens eine Buch­ver­öf­fent­li­chung vorweisen.
Bewer­bun­gen sind bis zum 1. Okto­ber eines Jah­res aus­schließ­lich per Online-For­mu­lar https://www.kulturstiftung-thueringen.de/foerderung/online-antraege/literaturstipendium-harald-gerlach an die Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen zu richten.

För­der­an­trag auf der Web­site der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thüringen

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