Fördermittel für zeitgenössische Kunst und Kultur
(ACHTUNG NEUE ANTRAGSFRIST!) 1. Oktober (eines jeden Jahres)
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen wird auch im Jahr 2020 Fördermittel für Arbeitsstipendien und Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen vergeben. Seit dem Jahr 2019 übernimmt die Kulturstiftung neben den Fördermitteln aus eigenen Erträgen auch die Ausreichung der Landeskulturförderung für zeitgenössische Kunst und Kultur. Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten sind aufgerufen, sich noch bis zum 15. Oktober 2020 um Fördermittel der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu bewerben.
Stipendien werden für die Dauer von drei bis zwölf Monaten in Höhe von 1.000,00 €/Monat sowohl im Inland, als auch im Ausland gewährt. Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen; es soll hierdurch insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Stipendien können Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren (ersten) Wohnsitz in Thüringen haben. Grundsätzlich nicht gefördert wird die Anfertigung von (Abschluss-) Arbeiten, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung zu erbringen sind.
Gefördert werden zeitgenössische, zeitlich befristete Projekte von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung. Eine Projektförderung kann jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Thüringen hat oder deren Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Anträge für Projekte und Stipendien sind bis 1.10. ausschließlich per Online-Formular ( Antragsformulare im Bereich Förderung auf der Website der Kulturstiftung Thüringen
an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu richten.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Der Ausschreibungstext, die Antragsformulare und die Förderrichtlinie der Kulturstiftung finden Sie im Internet unter: www.kulturstiftung-thueringen.de