Im Bereich Literatur fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Autor:innen aller literarischer Genres, ausgenommen wissenschaftliche und journalistische Arbeiten sowie Sachtexte, deren künstlerische Arbeit und/oder die experimentelle Entwicklung neuer Formate.
Die Bewerbung ist für zwei Zeiträume möglich: drei Monate oder sechs Monate. In der Regel werden pro Förderjahr drei Stipendien für drei Monate und zwei Stipendien für sechs Monate vergeben. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen jährlich ein Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ als Jahresstipendium.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
- Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
- Textprobe des geplanten Vorhabens, max. 10 Normseiten oder Auszug aus einem bereits erschienen Werk, max. 10 Normseiten,
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung). Bei Bewerber:innen mit Wohnort außerhalb Thüringens: Darstellung des besonderen Thüringenbezuges des Vorhabens (max. 1 Normseite)
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Förderglossar.
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Der Ausschreibungstext, die Antragsformulare und die Förderrichtlinie finden Sie im Internet unter: www.kulturstiftung-thueringen.de