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Die Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen ver­gibt jähr­lich ein Lan­des­sti­pen­dium für eine her­aus­ra­gende lite­ra­ri­sche Ein­zel­lei­stung, die sich den Berei­chen Prosa, Lyrik, Drama oder Kin­der- und Jugend­li­te­ra­tur zuord­nen lässt.

Das Harald Ger­lach-Sti­pen­dium rich­tet sich an pro­fes­sio­nell arbei­tende, frei­be­ruf­lich tätige Autor:innen, die den ersten Wohn­sitz oder ihren Schaf­fens­mit­tel­punkt im Frei­staat Thü­rin­gen haben oder deren zur För­de­rung bean­trag­tes Vor­ha­ben einen beson­de­ren Bezug zu Thü­rin­gen auf­weist. Ein Sti­pen­dium wird jeweils für eine Per­son gewährt. Pro Per­son kann für das glei­che För­der­jahr nur ein Sti­pen­dium bei der Kul­tur­stif­tung gewährt werden.

Die Ver­gabe des Sti­pen­di­ums erfolgt für ein beson­ders her­aus­ra­gen­des künst­le­ri­sches Vor­ha­ben, das sich durch außer­ge­wöhn­li­che Qua­li­tät und Eigen­stän­dig­keit aus­zeich­net. Vor­aus­set­zung für eine Bewer­bung ist ein kon­kre­tes neues Arbeits­vor­ha­ben. Min­de­stens eine lite­ra­ri­sche Ver­öf­fent­li­chung in einem aner­kann­ten Publi­kums­ver­lag muss bei der Bewer­bung vor­ge­wie­sen wer­den können.

Das Harald Ger­lach-Sti­pen­dium wird jeweils für ein Jahr gewährt und ist mit 12.000 Euro dotiert. Es kann für eine Per­son nur ein­ma­lig ver­ge­ben wer­den. Ein Bestand­teil der För­de­rung ist die öffent­li­che Prä­sen­ta­tion der Arbeits­er­geb­nisse im Rah­men der Aus­stel­lung der Thü­rin­ger Lan­des­sti­pen­dia­ten für Bil­dende Kunst im Fol­ge­jahr. Pro Per­son kann für das glei­che För­der­jahr nur ein Sti­pen­dium bei der Kul­tur­stif­tung Thü­rin­gen gewährt werden.

Das Sti­pen­dium ist aus­ge­schlos­sen, wenn

  • für das­selbe Vor­ha­ben ein ande­res Sti­pen­dium zeit­lich vor dem Sti­pen­dium der Kul­tur­stif­tung Thü­rin­gen gewährt wurde
  • im sel­ben Zeit­raum ein ande­res Sti­pen­dium (unab­hän­gig vom Vor­ha­ben) in Anspruch genom­men wird
  • das zuletzt berufs­qua­li­fi­zie­rende Stu­dium oder eine berufs­qua­li­fi­zie­rende Aus­bil­dung weni­ger als 12 Monate zum Beginn des Bewil­li­gungs­zeit­rau­mes 01.01. zurückliegt.
  • die/der Bewerber:in zum Zeit­punkt der Bewer­bung an einer Hoch­schule imma­tri­ku­liert ist oder das Vor­ha­ben im Rah­men einer Aus­bil­dung oder zum Zwecke der wis­sen­schaft­li­chen Qua­li­fi­zie­rung erbracht wird.

Für die Bewer­bung erfor­der­lich sind:

  • Beschrei­bung des Vor­ha­bens, max. 2 Normseiten,
  • Text­probe des geplan­ten Vor­ha­bens, max. 10 Norm­sei­ten als PDF oder
    Aus­zug aus einem bereits erschie­nen Werk, max. 10 Norm­sei­ten als PDF,
  • Tabel­la­ri­scher Lebens­lauf (Anga­ben zum Stu­dium und Aus­bil­dung) und Anga­ben zum künst­le­ri­schen Wer­de­gang (inkl. Biblio­gra­fie mit Ver­lags­an­gabe), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
  • Nach­weis über den ersten Wohn­sitz in Thü­rin­gen (z. B. Scan des Per­so­nal­aus­wei­ses, aktu­elle Mel­de­be­schei­ni­gung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
  • Nach­weis über künst­le­ri­sche Qua­li­fi­zie­rung (z. B. Abschluss­zeug­nisse, Mit­glied­schaf­ten in Berufsverbänden).
  • Bei Bewerber:innen mit Wohn­ort außer­halb Thü­rin­gens: Dar­stel­lung des beson­de­ren Thü­rin­gen­be­zu­ges des Vor­ha­bens (max. 1 Normseite)

Nur Bewer­bun­gen, die die genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfül­len und den gefor­der­ten Umfang nicht über­schrei­ten, wer­den der Jury vorgelegt.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zur För­de­rung fin­den Sie in unse­rem Förderglossar.

Die Richt­li­nie der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen zur För­de­rung zeit­ge­nös­si­scher Kunst und Kul­tur vom 15.11.2021 ist zu beachten.

Auf die Gewäh­rung einer För­de­rung besteht kein Rechts­an­spruch. Die För­de­run­gen wer­den im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haus­halts­mit­tel bewilligt.

Anträge zur Sti­pen­di­en­för­de­rung sind aus­schließ­lich in digi­ta­ler Form über das Online-Por­tal der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen ein­zu­rei­chen. Dies betrifft ebenso Anla­gen wie Arbeits­pro­ben oder erfor­der­li­che Nachweise.

Hin­weise zum Daten­schutz: Die Antragsteller:innen erklä­ren sich mit der Antrag­stel­lung ein­ver­stan­den, dass im Rah­men des Aus­wahl­ver­fah­rens die erfor­der­li­chen per­so­nen­be­zo­ge­nen Anga­ben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erfor­der­li­chen Anga­ben zum künst­le­ri­schen Vor­ha­ben erfasst und den Betrei­ber des Online-Por­tals (Optimy) und den am Aus­wahl­ver­fah­ren Betei­lig­ten wei­ter­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Mit Bewil­li­gung erklärt sich der/die Stipendiat:in mit der Bekannt­gabe des Namens durch die Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen ein­ver­stan­den. Ein Anspruch auf Ver­öf­fent­li­chung des Wer­kes durch die Kul­tur­stif­tung Thü­rin­gen besteht nicht. Die Bestim­mun­gen des gel­ten­den Lan­des­da­ten­schutz­ge­set­zes, der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung der Euro­päi­schen Union und des übri­gen gel­ten­den Daten­schutz­rechts sind für alle an der Abwick­lung des Ver­fah­rens betei­lig­ten Per­so­nen und Stel­len ver­bind­lich. Wei­ter Infor­ma­tio­nen ent­neh­men Sie bitte unse­ren Daten­schutz­hin­wei­sen.

Preisträger:innen

2009 – Lutz Seiler

2010 – Jan Vol­ker Röhnert

2011 – Chri­stian Rosenau

2012 – Daniela Danz

2013 – Bär­bel Klässner

2014 – Hubert Schirneck

2015 – Nancy Hünger

2016– André Schinkel

2017 – Ron Winkler

2018 – Peter Neumann

2019 – Vera Vorneweg

2020 – Ste­fan Petermann

2021 – Emma Braslavsky

2022 – Mar­tin Knuth

2023 – Tho­mas Freyer

2024 – Fabian Saul

2025 – Ramona de Jesús

2026 – Anselm Oelze

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