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Gen­res: E‑Book, Erzäh­lung, Geschichte, Kurz­ge­schichte, Histo­ri­scher Roman, Humor, Kin­der-/Ju­gend­li­te­ra­tur (Bel­le­tri­stik), Kin­der­buch, Krimi, Thril­ler, Lyrik, Mär­chen, Sagen, Mythen, Novelle, Prosa, Kurz­prosa, Roman, Sci­ence Fic­tion, Texte (all­ge­mein), Theaterstück

Das Sti­pen­dium wird für einen Zeit­raum von maxi­mal sechs Mona­ten gewährt. Der sechs­mo­na­tige Prä­senz­zeit­raum kann inner­halb des Jah­res frei gewählt wer­den. Die Resi­denz­stadt Gotha wird der, von der Jury unter Aus­schluss des Rechts­we­ges aus­ge­wähl­ten Per­sön­lich­keit, als „Kurd-Laß­witz-Sti­pen­dium“ einen Betrag in Höhe von ins­ge­samt 5.000,00€ gewäh­ren, der in sechs monat­li­chen Teil­be­trä­gen aus­ge­zahlt wird.

Die Resi­denz­stadt Gotha gewährt der Stipendiatin/dem Sti­pen­dia­ten den Auf­ent­halt in der möblier­ten „Kurd-Laß­witz-Woh­nung“. Diese wird für die Zeit des Sti­pen­di­ums kosten­los bereit­ge­stellt und ent­hält die not­wen­di­gen Medi­en­aus­stat­tun­gen (PC, Inter­net-Anschluss). Es wird erwar­tet, dass die Stipendiatin/der Sti­pen­diat für die Zeit ihres/seines Sti­pen­di­ums die Woh­nung als Wohn- und Arbeits­sitz wählt.

Die Stadt Gotha schreibt für den Zeit­raum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 das „Kurd-Laß­witz-Sti­pen­dium der Resi­denz­stadt Gotha“ aus. Gesucht wer­den dafür Schrift­stel­le­rIn­nen deut­scher Spra­che, die bereits min­de­stens ein eigen­stän­di­ges Werk ver­öf­fent­licht haben, ein­schlä­gige Erfah­run­gen in der Publi­zie­rung von Tex­ten vor­wei­sen kön­nen und die sich durch ihre künst­le­ri­sche Eigen­stän­dig­keit, Ori­gi­na­li­tät und Authen­ti­zi­tät aus­zeich­nen sowie zur sprach­li­chen und ästhe­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung mit aktu­el­len Pro­ble­men und Auf­fas­sun­gen beitragen.

Die Bei­träge im Rah­men des „Kurd-Laß­witz-Sti­pen­di­ums der Resi­denz­stadt Gotha“ sol­len sich an die Got­hae­rin­nen und Gothaer rich­ten, um sie mit kul­tu­rel­len, aktu­el­len und sozia­len The­men zu kon­fron­tie­ren, um sie für Neues zu begei­stern, um ihnen Geschichte zu ver­mit­teln und sie immer stär­ker in die bür­ger­schaft­li­che Kul­tur des Mit­ein­an­ders zu inte­grie­ren. Die Ein­bin­dung regio­na­ler, orts­spe­zi­fi­scher und histo­ri­scher The­men in den gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Kon­text ist sehr erwünscht. Die Resi­denz­stadt Gotha wird keine bestimm­ten lite­ra­ri­schen Gat­tun­gen oder the­ma­ti­sche Begren­zun­gen vorgeben.

Wäh­rend ihres/seines Auf­ent­hal­tes hat die Stipendiatin/der Sti­pen­diat die Auf­gabe eigene lite­ra­ri­sche Gesprächs­run­den durch­zu­füh­ren, an öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen teil­zu­neh­men, wöchent­li­che Zei­tungs­bei­träge zu gestal­ten sowie mit lite­ra­tur­in­ter­es­sier­ten Got­hae­rIn­nen und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen zu arbei­ten. Die Stipendiatin/der Sti­pen­diat ist ange­hal­ten über ihren/seinen Arbeits­auf­ent­halt eine lite­ra­ri­sche Pro­jekt­be­schrei­bung in Form eines Arbeits­ta­ge­bu­ches erstellen.

Die Bewer­bun­gen sind bis 31.08.2025 an die

Stadt­ver­wal­tung Gotha, Haupt- und Per­so­nal­amt, Post­fach 10 02 02, 99852 Gotha

zu rich­ten. Gebe­ten wird um die Ein­sen­dung eines Moti­va­ti­ons­schrei­bens, einer unver­öf­fent­lich­ten Text­probe (maxi­mal 20 A4-Sei­ten), eines Lebens­lau­fes mit Licht­bild sowie einer Biblio­gra­phie. Eine Zurück­sen­dung von Bewer­bungs­un­ter­la­gen erfolgt nicht. Der Bewer­bung ist unbe­dingt die unter­schrie­bene Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung der Stadt­ver­wal­tung Gotha zur Erhe­bung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei­zu­fü­gen. Die Ent­schei­dung über die Ver­gabe des „Kurd-Laß­witz-Sti­pen­di­ums“ wird durch den Ober­bür­ger­mei­ster am 25.10.2025 bekannt gegeben.

Das Sti­pen­dium wird für einen Zeit­raum von maxi­mal sechs Mona­ten gewährt. Der sechs­mo­na­tige Prä­senz­zeit­raum kann inner­halb des Jah­res frei gewählt werden.

 

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